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Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden die
Umweltwirkungen eines Vorhabens medienübergreifend untersucht und bewertet.
Zu Beginn eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens muss die
zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung feststellen, ob durch das
Verfahren erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden können
und eine UVP erforderlich ist. Bei der Vorprüfung sind die Kriterien in der unten aufgeführten Tabelle zu berücksichtigen.
Das Ergebnis der Vorprüfung bestimmt Art und Umfang des
Genehmigungsverfahrens für eine Tierhaltungsanlage.
| Merkmale des Vorhabens |
- Größe des Vorhabens
- Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landwirtschaft
- Umweltverschmutzung und Belästigung
- Unfallrisiko
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| Standort des Vorhabens |
- Ökologische Empfindlichkeit, Reichtum, Qualität und
Regenerationsfähigkeit möglicherweise beeinträchtigter Gebiete
- Kumulierung - Zusammenwirken mit anderen Projekten
- Bestehende Nutzungen
- Belastbarkeit von Schutzgebieten (Naturschutz-, Wasserschutzgebiete,
Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, u.a.)
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| Merkmale der möglichen Auswirkungen |
- Ausmaß der Auswirkungen (geographisches Gebiet und betroffene
Bevölkerung)
- Schwere und Komplexität der Auswirkungen
- Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen
- Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen
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Ob eine UVP erforderlich ist, bedarf einer genauen Untersuchung ihres Baustandortes.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung und beraten Sie gerne.
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