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Baugenehmigung - Da kommt keiner dran vorbei -

Für Stallbauvorhaben ist grundsätzlich eine Baugenehmigung einzuholen. Darüber hinaus kann eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit oder ohne Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundes - Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) erforderlich sein, für die seit 3. August 2001 neue Schwellenwerte gelten.
Wir erledigen sämtliche Bauantragsstellungen für Sie.
Rufen Sie uns an. Telefon: 0 59 03 / 93 96 - 0
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit (BImSch)
Die komplizierte Rechtslage bedarf immer einer persönlichen Beratung über Ihre Hofsituation. Wir sind Spezialisten und haben langjährige Erfahrung in den Bauantragsstellungen.

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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Ob eine UVP erforderlich ist, bedarf einer genauen Untersuchung ihres Baustandortes. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und beraten Sie gerne.

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Mindestabstände zwischen Stallanlagen und Wohnnutzungen
Um Geruchsbelästigungen der Wohnbevölkerung vorzubeugen, sollten zwischen Stallanlagen und Wohnnutzungen bestimmte Mindestabstände eingehalten werden.

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