 | Baugenehmigung für alle Stallbauten |  |

Für Stallbauvorhaben ist grundsätzlich eine Baugenehmigung einzuholen. Darüber hinaus kann eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit oder ohne Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundes - Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) erforderlich sein, für die seit 3. August 2001 neue Schwellenwerte gelten.
Als Stallbauexperten mit über 40 Jahre Erfahrung in der Baugenehmigung kümmern wir uns um sämtliche Bauantragsstellungen.
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